Grow Club Schermbeck e.V.
Gesundheits- und Jugendschutzkonzept
gemäß § 23 Abs. 6 KCanG
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Kinder- und Jugendschutz
2.1 Hinweise auf Vorschriften des KCanG:
2.2 Zugangskontrolle:
2.3 Einhaltung des Werbeverbots:
2.4 Standortwahl:
2.5 Sicherung von Immobilien und Anbauflächen:
2.6 Schutz vor Weitergabe an Minderjährige:
2.7 Weitere allgemeine Schutzmaßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz:
2.7.1 Versand und Onlinehandel
2.7.2 Edibles – essbare Produkte
2.7.3 Begrenzung THC-Gehalt für Jugendliche unter 21 Jahren
2.7.4 Präventionsangebote
2.7.5 Frühinterventionsmaßnahmen
2.7.6 Verpackungshinweise
2.7.7 Öffentlicher Konsum
3. Vernichtung von Cannabis-Materialien
3.1 Vernichtung von nicht weitergabefähigem Material oder einer Überproduktion:
3.1.1. Kooperation mit spezialisiertem Entsorgungsunternehmen:
3.1.2. Anwendung von Thermischen Verfahren:
3.1.3. Zerstörung durch chemische Prozesse:
3.1.4. Methoden des Zolls und der Polizei:
3.1.5. Sicherheitsversiegelung und Lagerung zur späteren Vernichtung:
3.1.6. Sicherheitsvorkehrungen und Dokumentation:
3.1.7. Schulung des Personals:
3.2 Dokumentation und Nachverfolgbarkeit bei der Vernichtung von Cannabis-Materialien
3.3 Erstellung eines Vernichtungsprotokolls
3.4 Kontrolle und Freigabe
3.5 Durchführung der Vernichtung
3.6 Externe Bestätigung
3.7 Archivierung
3.8 Regelmäßige Audits und Überprüfungen
3.9 Zugriffsbeschränkungen
4. Gesundheitsschutz und Suchtprävention
4.1 Präventionsbeauftragte:
4.2 Berücksichtigung der Bestimmungen für Heranwachsende:
4.3 Dokumentationspflichten:
4.4 Einhaltung der Anbau- und Weitergabemengen:
4.5 Vermeidung von Weitergabe an Nicht-Mitglieder:
4.6 Qualitätskontrolle, Abgabe und Verpackung:
4.7 Vernichtung von nicht weitergabefähigem Material:
4.8 Schulungen und Beratungen:
4.9 Umgang mit Konsumverboten:
4.10 Beratung und Prävention:
4.11 Reaktion auf problematischen Konsum:
5. Überwachung, Melde- und Kontrollwege
5.1 Überwachung:
5.2 Verstöße und Sanktionen:
5.3 Fortlaufende Überprüfung:
6. FAZIT
Der Vorstand des Grow Club Schermbeck e.V.
Vorsitzende Reik Hans & Marco Stawitzki
Grow Club Schermbeck e.V.
Im Heetwinkel 3
46514 Schermbeck
Telefonnr.: 0176 / 82939227
Homepage: www.growclubschermbeck.de
E-Mail: growclubschermbeck@yahoo.de
Steuernummer: 130/5996/0680
Registernummer: VR 6518
Aufsichtsbehörde/Vereinsregister
Amtsgericht Duisburg
Kardinal-Galen-Straße 124 - 132
47058 Duisburg
1. Einleitung
Gemäß § 23 Absatz 6 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) sind wir, der Grow Club Schermbeck e.V., als eingetragener Cannabis Anbau Verein verpflichtet, ein umfassendes Gesundheits- und Jugendschutzkonzept zu erstellen und umzusetzen. Dieses Konzept dient dem Schutz von Minderjährigen und der Förderung eines verantwortungsvollen Konsums unter Erwachsenen. Das vorliegende Konzept wurde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie der spezifischen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen des Grow Club Schermbeck e.V. erstellt.
2. Kinder- und Jugendschutz
2.1. Hinweise auf Vorschriften des KCanG:
Der Grow Club Schermbeck e.V. stellt sicher, dass alle Mitglieder und Besucher durch klare Beschilderung, Informationsbroschüren und beim Mitgliedsantrag auf die relevanten Vorschriften zum Kinder- und Jugendschutz hingewiesen werden. Dazu gehören u.a. die Mitgliedschaften werden nur Personen ab 18 Jahren nach einer präzisen Überprüfung erteilt, der Zutritt in die Vereinsräumlichkeiten dürfen nur für Personen ab 18 Jahren, das Verbot des Erwerbs, Besitzes und Anbaus von Cannabis unter 18 Jahren sowie das Verbot der Weitergabe von Cannabis an Minderjährige und Nicht-Mitglieder.
2.2. Zugangskontrolle:
Der Zutritt zu den Vereinsräumlichkeiten des Grow Club Schermbeck e.V. ist ausschließlich volljährigen Mitgliedern gestattet. Dies wird durch eine strenge Kontrolle des Personal- und Mitgliedsausweises am Eingang sichergestellt. Der direkte Zugang zum Vereinsgelände ist nur für den Vorstand und den Vorsitzenden vorgesehen. Das befriedete Vereinsgelände ist durch eine Sicherheitstür geschützt, und lediglich der Vorstand: Herr Reik Hans & Marco Stawitzki haben direkten Zugang. Der Zugang für Mitglieder erfolgt über ein kombiniertes elektronisches und mechanisches Zugangssystem, das nur mit einem gültigen Mitgliedsausweis sowie nach einer persönlichen Identitäts- und Altersprüfung durch den Vorstand oder ein zuständiges Vereinsmitglied gewährt wird. Kein Mitglied außerhalb des Vorstands erhält direkten Zugang zum Vereinsgelände und keiner erhält Zugang ohne eine persönliche Überprüfung der Personalien.
2.3. Einhaltung des Werbeverbots:
Der Grow Club Schermbeck e.V. stellt sicher, dass keine direkte oder indirekte Werbung für Cannabis erfolgt, weder offline noch online. Social-Media-Profile werden nur zur internen Kommunikation genutzt und enthalten keine werbenden Inhalte. Es erfolgt keine bezahlte Werbung und der öffentliche Zugang zu diesen Profilen ist eingeschränkt. Das Social Media Profile des Grow Club Schermbeck e.V. sind ausschließlich zur internen Kommunikation mit und für Mitglieder freigegeben und enthalten keine werbenden Inhalte. Die Profile dienen Vereinsinternen Zwecken und dem Informationsaustausch. Der Verein verzichtet auf jegliche Art von Werbung, sowohl auf dem Vereinsgelände als auch außerhalb. Wir stellen sicher, dass Schilder und Hinweise nur sachliche Informationen enthalten und keine werbenden Inhalte.
2.4. Standortwahl:
Bei der Wahl des Standorts wurde darauf geachtet, dass ein Mindestabstand von 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen eingehalten wird.
2.5. Sicherung von Immobilien und Anbauflächen:
Die Gebäude und Anbauflächen des Grow Club Schermbeck e.V. sind durch einbruchsichere Türen und Fenster geschützt. Darüber hinaus sind Alarmanlagen installiert, die vor unbefugtem Zutritt warnen. Die Anbauflächen sind durch Sichtschutzmaßnahmen vor Einsicht von außen gesichert. Die Anbauflächen sind Sicht- und Wettergeschützt innerhalb eines Kellergeschosses mit nur einem Eingang, der durch eine Sicherheitstüre geschützt ist. Der Innenausbau und die Schleuse am einzigen Eingang der Räumlichkeiten verhindern die Einsicht in die Anbauflächen von außen. Zudem gibt es eine permanente Video- und Bildüberwachung der gesamten Vereinsflächen, Anbauflächen, Gebäuden und Anlagen auf dem Vereinsgrundstück, die ebenfalls mit Nachtsichtsensoren ausgestattet sind.
2.6. Schutz vor Weitergabe an Minderjährige:
Durch regelmäßige Schulungen der Mitglieder wird sichergestellt, dass keine Weitergabe von Cannabis an Minderjährige erfolgt. Im Verdachtsfall erfolgt umgehend eine Meldung an die Vereinsleitung und gegebenenfalls an die örtlichen Behörden. Ausnahmen werden nicht toleriert; bei Bestätigung eines Verstoßes wird das betreffende Mitglied zur Rechenschaft gezogen und fristlos aus dem Verein ausgeschlossen.
2.7. Weitere allgemeine Schutzmaßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz:
2.7.1 Versand, Lieferung und Onlinehandel von Cannabis sind verboten.
2.7.2 Sogenannte Edibles (THC-haltige Gummibärchen, Kekse etc.) sind verboten.
2.7.3 Begrenzung des psychoaktiv wirkenden Tetrahydrocannabinol (THC) für
Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren auf maximal 10 Prozent bei
Weitergabe, sowie auf 30gr. pro Monat und max. 25gr. Pro Tag beschränkt.
2.7.4 Ausbau der Präventionsangebote durch die BZgA.
2.7.5 Ausbau der Frühinterventionsmaßnahmen für konsumierende Kinder und
Jugendliche.
2.7.6 Ausbau der Frühinterventionsmaßnahmen für konsumierende Kinder und
Jugendliche. Strenge Verpackungshinweise zu gesundheitlichen Risiken
sowie Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen.
2.7.7 Beschränkung des öffentlichen Konsums von Cannabis: kein Konsum in
unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren; kein Konsum in
Anbauvereinigungen und in Sichtweite von Anbauvereinigungen; kein Konsum
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr; kein Konsum in Sichtweite von
Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf Kinderspielplätzen sowie in
öffentlich zugänglichen Sportstätten. Eine Sichtweite ist bei einem Abstand
von mehr als 200 Metern von dem Eingangsbereich der genannten
Einrichtungen nicht mehr gegeben.
3. Vernichtung von Cannabis-Materialien
3.1. Vernichtung von nicht weitergabefähigem Material oder einer Überproduktion:
Die sichere und rechtskonforme Vernichtung von nicht weitergabefähigem Cannabis-Material ist für den Grow Club Schermbeck e.V. von zentraler Bedeutung. Dadurch stellen wir sicher, dass wir sowohl den gesetzlichen Anforderungen entsprechen als auch das Risiko einer missbräuchlichen Nutzung minimieren. Zu nicht weitergabefähigem Material zählen unter anderem Überproduktion von Cannabis, überschüssige oder nicht nutzbare Pflanzenreste, verschimmeltes oder anderweitig kontaminiertes Cannabis, sowie Abfälle aus der Produktion und Verarbeitung. Wir haben verschiedene Lösungsansätze zur Vernichtung entwickelt und werden je nach Menge, Art des Materials, Jahreszeit, Kosten und gesetzlicher Konformität zwischen diesen Optionen wählen:
3.1.1. Kooperation mit spezialisiertem Entsorgungsunternehmen:
o Wir werden mit einem zertifizierten Entsorgungsunternehmen die auf die sichere
Vernichtung von Betäubungsmitteln spezialisiert sind kooperieren und regelmäßige
Abholtermine vereinbaren, wobei das Material sicher verpackt und dokumentiert übergeben wird. Diese Firma verfügt über die notwendigen Genehmigungen und kann somit die Vernichtung von Cannabis-Materialien unter strengen Sicherheitsvorkehrungen durchführen und eine Vernichtungserklärung als Nachweis vorlegen.
3.1.2. Anwendung von Thermischen Verfahren:
o Eine weitere Möglichkeit ist die thermische Vernichtung des Materials durch kontrolliertes Verbrennen. Dies könnte entweder in einer speziell gesicherten Verbrennungsanlage erfolgen, die über die entsprechenden Genehmigungen verfügt, oder in einer mobilen Verbrennungsanlage, die direkt vor Ort aufgestellt werden kann.
o Dabei wird das Material unter hohen Temperaturen verbrannt, sodass keinerlei wirksame Bestandteile zurückbleiben. Die Asche kann anschließend sicher entsorgt werden.
3.1.3. Zerstörung durch chemische Prozesse:
o Wir beauftagen eine spezialisierte Firma, die das chemische Vernichtungsverfahren anbietet, bei denen die Pflanzenreste durch spezielle Lösungen neutralisiert und unbrauchbar gemacht werden. Dieser Prozess kann sicherstellen, dass das Material keinerlei psychoaktive Substanzen mehr enthält und anschließend als ungefährlicher Abfall entsorgt werden kann.
3.1.4. Methoden des Zolls und der Polizei:
o Der Zoll und andere staatliche Behörden vernichten beschlagnahmte Betäubungsmittel ebenfalls durch zertifizierte Entsorgungsunternehmen oder in speziellen Verbrennungsanlagen. Wir informieren uns aktuell über lokale Möglichkeiten und Verfahren bei den zuständigen Behörden, um deren Expertise in Anspruch zu nehmen.
3.1.5. Sicherheitsversiegelung und Lagerung zur späteren Vernichtung:
o Das Material wird sicher versiegelt und gelagert, bis es zu einem späteren Zeitpunkt vernichtet wird, wenn die entsprechende Menge oder Gelegenheit dafür vorhanden ist. Wir garantieren eine sichere Lagerbedingungen und eine ordnungsgemäße Verwaltung, um Missbrauch oder andere Risiken zu verhindern.
3.1.6. Sicherheitsvorkehrungen und Dokumentation:
o Unabhängig von der gewählten Vernichtungsmethode haben wir strenge
Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um den Zugriff unbefugter Personen zu verhindern. Die Vernichtung wird immer unter Aufsicht eines autorisierten Mitglieds des Grow Club Schermbeck e.V. und gegebenenfalls in Anwesenheit eines externen Prüfers erfolgen.
o Jeder Vernichtungsvorgang wird lückenlos dokumentiert, inklusive der Art und Menge des vernichteten Materials, der Methode der Vernichtung, des Datums und der Unterschriften der verantwortlichen Personen.
3.1.7. Schulung des Personals:
o Wir werden regelmäßig alle beteiligten Personen im Umgang mit der Vernichtung von Cannabis-Materialien schulen und ständig einen Informationenaustausch vereinbaren, damit die rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen eingehalten werden. Durch die Kombination dieser Maßnahmen kann der Grow Club Schermbeck e.V. sicherstellen, dass nicht weitergabefähiges Cannabis-Material sicher, effektiv und rechtskonform vernichtet wird, was zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zur Minimierung von Risiken beiträgt.
3.2 Dokumentation und Nachverfolgbarkeit bei der Vernichtung von Cannabis-Materialien
Um Transparenz und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei der Vernichtung von nicht weitergabefähigem Cannabis-Material sicherzustellen, ist eine lückenlose Dokumentation und Nachverfolgbarkeit aller Schritte erforderlich. Hier sind die wesentlichen Maßnahmen zur Gewährleistung dieser Anforderungen:
3.2.1. Erstellung eines Vernichtungsprotokolls
3.2.2. Kontrolle und Freigabe
- Vor Beginn der Vernichtung wird eine Freigabe durch eine autorisierte Person des CSC erteilt, in der
bestätigt wird, dass die Vernichtung notwendig und konform mit den internen Richtlinien ist.
- Eine zweite Person überprüft das Material und die Menge, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt
sind.
3.2.3. Durchführung der Vernichtung
3.2.4. Externe Bestätigung (falls erforderlich)
3.2.5. Archivierung
- Die Archivierung erfolgt sowohl physisch (z.B. in Aktenordnern) als auch digital (in einem geschützten und zugangsbeschränkten Datenbanksystem).
3.2.6. Regelmäßige Audits und Überprüfungen
3.2.7. Zugriffsbeschränkungen
4. Gesundheitsschutz & Suchtprävention
4.1. Präventionsbeauftragte:
Unser Präventionsbeauftragter, Herr Reik Hans, geb. 18.07.1985, wohnhaft in “Spickerweg 24, 46569 Hünxe” ist jederzeit erreichbar unter der Email: growclubschermbeck@yahoo.com, sowie telefonisch unter +49 176 82939227.
Der zuständige Präventionsbeauftragte wird gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 KCanG allen Mitgliedern der Anbauvereinigung durch einen internen Aushang in den Vereinsräumlichkeiten bekannt gegeben.
4.2. Berücksichtigung der Bestimmungen für Heranwachsende:
Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gelten besondere Regelungen hinsichtlich des THC-Gehalts (max.10 %) und der Weitergabemenge (max. 30 g/Monat, jedoch max. 25g/Tag). Diese Vorgaben werden durch eine zentrale Dokumentation und regelmäßige Kontrollen sichergestellt.
4.3. Dokumentationspflichten:
Der Grow Club Schermbeck e.V. nutzt eine spezialisierte Software zur Dokumentation der Anbau-, Transport- und Bestandsmengen. Zusätzlich werden alle Arbeits- und Anbauschritte manuell festgehalten und mit der jeweiligen Signatur des verantwortlichen Mitglieds auf ihre Echtheit bestätigt, wobei der Datenschutz stets gewährleistet wird. Die Rückverfolgbarkeit des weitergegebenen Cannabis und Vermehrungsmaterials ist jederzeit gewährleistet.
4.4. Einhaltung der Anbau- und Weitergabemengen:
Die im Konzept festgelegten Anbau- und Weitergabemengen werden streng überwacht. Überschreitungen der erlaubten Mengen werden dokumentiert und gegebenenfalls den zuständigen Behörden gemeldet.
4.5. Vermeidung von Weitergabe an Nicht-Mitglieder:
Der Grow Club Schermbeck e.V. stellt sicher, dass keine Weitergabe von Cannabis und Produkten gewonnen aus Cannabis, an Nicht-Mitglieder erfolgt. Dies wird durch die strikte Kontrolle der Abgabeprozesse gewährleistet.
4.6. Qualitätskontrolle, Abgabe und Verpackung:
Alle weitergegebenen Produkte werden gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 KCanG ausschließlich mit den erforderlichen Angaben (Gewicht, Sorte, Inhaltsstoffe, Erntedatum, Abgabedatum, THC/CBD-Gehalt, Dosierung, Anwendungshinweise, etc.) deklariert und neutral verpackt an die Mitglieder abgegeben. Zusätzlich wird jedem Produkt ein Beipackzettel beigefügt, der unter anderem von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bereitgestellte Informationen zu gesundheitlichen Risiken, Anwendungsmöglichkeiten und Wirkungen enthält. Dieser Beipackzettel umfasst auch wichtige Hinweise zum Konsum, Beratungshinweise sowie Kontaktmöglichkeiten zur Sucht- und Drogenhotline. Die Qualität des Anbaus wird durch regelmäßige interne und externe Prüfungen sichergestellt, umfassend dokumentiert und bei der Abgabe an die Mitglieder detailliert weitergegeben.
4.7. Vernichtung von nicht weitergabefähigem Material:
Nicht Weitergabe fähiges Cannabis, Samen oder Stecklinge werden unter strengen Auflagen und dokumentierten Verfahren vernichtet, um Missbrauch zu verhindern.
4.8. Schulungen und Beratungen:
Der Grow Club Schermbeck e.V. bietet regelmäßig Schulungen zur Suchtprävention und risikoreduziertem Konsum an. Der Präventionsbeauftragte des Clubs steht allen Mitgliedern für Fragen zur Verfügung und kooperiert eng mit örtlichen Suchtberatungsstellen.
4.9. Umgang mit Konsumverboten:
Konsumverbote innerhalb und in der Nähe des Grow Club Schermbeck e.V. werden durch deutliche Beschilderung und regelmäßige Kontrollen durchgesetzt. Verstöße werden hart sanktioniert und ggfs. an die zuständigen Behörden gemeldet.
4.10. Beratung und Prävention:
Der Präventionsbeauftragte bietet individuelle Beratungsgespräche und Informationsveranstaltungen an. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit örtlichen Suchtberatungsstellen, insbesondere mit dem Verein Information & Hilfe in Drogenfragen e.V. Wesel . Ansprechpartnerin ist Frau Barbara Lübbehusen, erreichbar per E-Mail unter:
B.Luebbehusen@fsz-wesel.de
oder telefonisch unter: 0281/46091660
Dadurch können betroffenen Mitgliedern frühzeitig Hilfsangebote unterbreitet werden, auch anonym bei Bedarf.
Zusätzlich können Sie online Informationen einholen, unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de
4.11. Reaktion auf problematischen Konsum:
Bei Hinweisen auf problematischen Konsum wird sofort ein Gespräch mit dem betroffenen Mitglied und unserem Präventionsbeauftragten geführt und ggf. eine Vermittlung an eine Suchtberatungsstelle vorgenommen. Bei akuten oder übermäßigen Problemen wird dem Mitglied die Abgabe verweigert und erst
mit Nachweis einer erfolgreichen Therapie und einer anschließenden Neubewertung der Situation, wiederaufgenommen.
5. Überwachung, Melde- und Kontrollwege
5.1. Überwachung:
Die regelmäßige Überwachung obliegt dem Vorstandsvorsitzenden, dem Vorstand und einem vom Vorstand ernannten verantwortlichen Mitglied. Dies umfasst alle Arbeitsschritte, die Abgabe und Abgabemengen, jegliche Dokumentationen, Wartungs- und Pflichtarbeiten, Personalien Kontrollen, die Ein- und Ausgänge
des Vereinsgeländes, sowie sämtliche Maßnahmen zum Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz einschließlich der dazugehörigen Dokumentationen.
5.2. Verstöße und Sanktionen:
Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, wie unerlaubte Weitergabe oder Konsum, werden unverzüglich an die zuständigen Behörden gemeldet. Intern werden Sanktionen verhängt, die bis zum Ausschluss aus dem Club führen können.
5.3. Fortlaufende Überprüfung:
Das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept des Grow Club Schermbeck e.V. wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um den neuesten gesetzlichen Anforderungen und den Gegebenheiten im Verein gerecht zu werden.
6. Fazit
Das vorliegende Gesundheits- und Jugendschutzkonzept stellt sicher, dass der Grow Club Schermbeck e.V. alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und gleichzeitig einen sicheren und verantwortungsvollen Rahmen für seine Mitglieder bietet. Durch umfassende Schutzmaßnahmen, Schulungen und Kooperationen mit örtlichen Stellen wird der Jugendschutz und die Gesundheitsprävention effektiv umgesetzt.
Präventionsbeauftragter nach §23 Abs. 4 Konsumcannabisgesetz:
Reik Hans
Spickerweg 24
46569 Hünxe
TEL: 0176/82939227
E-Mail: growclubschermbeck@yahoo.com